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Gestützt auf Art. 7 des Stiftungsreglementes erlässt der Stiftungsrat folgendes Reglement über die Verwendung der Mittel:

 

1. Verwendungszweck

Nach dem Willen des Stifters dient das gewidmete Vermögen der Förderung der Ausbildung von normalen gesunden und tüchtigen Jugendlichen beider Geschlechter im Alter bis 25 Jahre im Oberhasli.

Gefördert werden namentlich schulische und berufliche Aus- und Fortbildungen.

In Einzelfällen kann die Stiftung auch Projekte im Sinne von Absatz 1 hievor in schulischen, musischen sowie sportlichen Bereichen fördern.

Die Förderung erfolgt durch finanzielle à fonds perdu-Beiträge oder auf andere geeignete Weise. Der Stiftungsrat kann auch rückzahlbare Darlehen zu günstigen Konditionen gewähren.

2. Zuständigkeit

Über Zuwendungen der Stiftung entscheidet das Auszahlungsgremium, allenfalls auf Antrag einer vorbereitenden Kommission. Der Entscheid des Stiftungsrates ist endgültig.

3. Zur Verfügung stehende Mittel

Für die Erfüllung des Stiftungszweckes werden pro Jahr in der Regel höchstens Fr. 50'000.00 eingesetzt.

4. Destinatäre

Destinatäre sind Jugendliche, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Oberhasli haben.

Die Anspruchsberechtigung erlischt mit der Vollendung des 25. Altersjahrs. In demjenigen Jahr, in welchem der Destinatär oder die Destinatärin das 25. Altersjahr erreicht, wird der Beitrag pro rata ausgerichtet.

Die Stiftung kann auch an Vereine und Institutionen Beiträge ausrichten, die diese im Sinne des Stiftungszweckes verwenden.

5. Förderbeiträge, Unterlagen

Förderbeiträge werden auf Gesuch hin im Rahmen des Budgets durch den Stiftungsrat gesprochen. Nichtrückzahlbare Förderbeiträge betragen in der Regel pro Jahr für einen einzelnen Begünstigten maximal Fr. 2'000.00, für Vereine und Institutionen je höchstens Fr. 5'000.00. Rückzahlbare Darlehen sollen den Betrag von Fr. 25'000.00 nicht überschreiten; der Stiftungsrat bestimmt im Einzelfall die Modalitäten der Verzinsung und Rückzahlung.

Gesuche sind schriftlich an die Präsidentin des Stiftungsrates einzureichen.

Die Gesuche müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin;
  • Lebenslauf;
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
  • Angaben über die Ausbildung, deren Dauer und Kosten;
  • Erläuterungen zum Verwendungszweck des Förderbeitrags.

Der Stiftungsrat behält sich vor, weitere Unterlagen einzuverlangen.

6. Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt mit der Eintragung der Stiftung im Handelsregister in Kraft

Meiringen, 20. Juni 2005